Beschreibung

HotSpot ist die Umschreibung für einen Ort an dem man Zugang zu einem öffentlichen WLAN erhält. Diese werden inzwischen vermehrt von Kneipen, Hotels eingerichtet. Zum Teil ist die Benutzung kostenlos. Ebenfalls bemüht sich die Telekom und andere Telefonanbieter in den Großstädten entsprechende HotSpots einzurichten.

Wie findet man Hotspots?

In Verzeichnissen im Internet

Deutschland

Schweiz

weltweit (einschließlich Deutschland, Schweiz ;-)

in einem Verzeichnis, das sich auch offline nutzen läßt

Hotspot Adressen per Telefon/Handy suchen

anrufen

  • Bei www.free-hotspot.com gelistete Zugänge lassen sich in vielen Ländern unter der Nummer 00800 28252326 kostenlos abfragen. In manchen Ländern, z.B. in Deutschland, ist der kostenlose Annruf nur von Festnetztelefonen möglich. Für - dann kostenpflichtige - Anrufe von Telefonzellen, oder Handys gibt es gesonderte Nummern - Details siehe: http://www.free-hotspot.com/german/de_freefone.htm

SMS

  • in Deutschland: " hotspot 12345 " an 82444 schicken (0,49 €)

WAP

iMode

xHTML

Internet

  • siehe oben

Klassiche WWW Seiten können nur wenige Handys ab Werk anzeigen - sehr viele lassen sich aber dafür nachrüsten, z.B. mit dem kostenlosen Opera mini.

mit Hilfe eines iPod

mit Hilfe eines iPhones (offline) oder iPod touch

vor Ort mit dem Mac [1]

vor Ort mit "WLAN-Schnuppergeräten" [1]

vor Ort anhand von Kreidesymbolen der WarChalker [1]

Die Kreidezeichen werden üblicherweise auf Häuserwände oder -ecken gezeichnet. So bedeutet z.B. ein geschlossener Kreis, dass es sich bei dem vorliegenden WLAN um ein geschlossenes handelt. Zwei entgegengesetzte Kreishälften bedeuten ein offenes, ungesichertes Netz. Rund herum sind die technischen Informationen platziert, die einem beim Zugang zum Netz helfen.

  • PDF mit einer Übersicht über Warchalking Symbole



[1] Das Benutzen von Soft- oder Hardware zum aufspüren von Funknetzen ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Problematisch könnte allerdings die Benutzung eines aufgespürten Netzes sein. Bei offenen, also ungesicherten Netzen liegt im Surfen nach aktueller Rechtslage in Deutschland keine strafbare Handlung vor. Anders sieht es allerdings aus, wenn man sich Zugang zu einem geschlossenen Netz verschafft durch Ausspähen des Passwortes oder ähnlichem. Sowohl bei offenen als auch bei geschlossenen Netzen ist, der Zugriff auf fremde Rechner nicht erlaubt (§§ 202a, 303a, 303b StGB). Unabhängig davon bleiben mögliche zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz denkbar, wenn der Netzbetreiber zum Beispiel nur ein bestimmtes Volumen verfügbar hat und keine Flatrate.

Siehe auch

Links

Kategorien
Internet, WLAN

Zuletzt geändert am 09.10.2011 20:05 Uhr von Walljet ( Besuche)

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